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Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie in der ausführlichen Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen.
Kurbezirk I | 3,30 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 2,60 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Kurbezirk I | 2,40 € pro Person und Übernachtung | |
Überlingen, Goldbach und Nußdorf | ||
Kurbezirk II | 1,95 € pro Person und Übernachtung | |
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen |
Die Stadt Überlingen hat zum 01.11.2018 den elektronischen Meldeschein verpflichtend eingeführt. Daher ist die Gästeanmeldung mittels Papiermeldeschein nicht mehr möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Meldeschein sowie den Funktionalitäten erhalten Sie bei Andrea Schollenberger von der Gästemeldestelle (Tel. 07551 991217, [email protected]) im Torhaus (Christophstraße 1, Zimmer 301 / 3. Stock) von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Am 01.04.2021 wird die ECHT BODENSEE CARD (EBC) die Überlinger Gästekarte ersetzen. Mit der Einführung der EBC profitieren die Überlinger Übernachtungsgäste ab April 2021 von einem deutlich erweiterten Leistungsumfang gegenüber dem bisherigen Angebot. Wesentlicher Bestandteil ist die inkludierte Nutzung des gesamten ÖPNV mit freier Fahrt in allen Bussen und Bahnen im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) während der Aufenthaltsdauer der Gäste. Dieses umfasst die Landkreise Bodensee, Ravensburg und Lindau. Zusätzlich erhalten die Karteninhaber zahlreiche Vorteile bei Museen, Freizeitattraktionen, Schifffahrtsbetrieben und weiteren Einrichtungen.
Bis 31.03.2021 gilt noch der Leistungsumfang der Überlinger Gästekarte. Hier finden Sie alle Leistungen der Überlinger Gästekarte zusammengefasst.
Am 01. Januar 2017 trat die Neufassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung in Kraft. Das Bettengeld wurde dabei um 0,15 Euro erhöht auf 0,35 Euro im Kurbezirk I und auf 0,30 Euro im Kurbezirk II. Der Hebesatz für den umsatzbezogenen Fremdenverkehrsbeitrag blieb bei 8,5%.