Informationen zur Kurtaxe und Gästeanmeldung

Meldeschein, Gästekarte und Fremdenverkehrsbeitrag

Informationen über die Erhebung einer Kurtaxe finden Sie in der ausführlichen Kurtaxeordnung der Stadt Überlingen.

Überblick der Kurtaxe nach Kurbezirken ab 01.01.2021:

Kurtaxe Hauptsaison (01. April - 31. Oktober)
Kurbezirk I
3,30 € pro Person und Übernachtung
Überlingen, Goldbach und Nußdorf
Kurbezirk II
2,60 € pro Person und Übernachtung
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen
Kurtaxe Nebensaison (01. November - 31. März)
Kurbezirk I
2,40 € pro Person und Übernachtung
Überlingen, Goldbach und Nußdorf
Kurbezirk II
1,95 € pro Person und Übernachtung
Aufkirch, Andelshofen, Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen

Elektronischer Meldeschein

Die Stadt Überlingen hat zum 01.11.2018 den elektronischen Meldeschein verpflichtend eingeführt. Daher ist die Gästeanmeldung mittels Papiermeldeschein nicht mehr möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Meldeschein sowie den Funktionalitäten erhalten Sie bei Andrea Schollenberger von der Gästemeldestelle (Tel. 07551 991217, kurtaxe@ueberlingen.de) im Torhaus (Christophstraße 1, Zimmer 301 / 3. Stock) von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Echt Bodensee Card ersetzt ab 01.04.2021 die Überlinger Gästekarte

Am 01.04.2021 wird die ECHT BODENSEE CARD (EBC) die Überlinger Gästekarte ersetzen. Mit der Einführung der EBC profitieren die Überlinger Übernachtungsgäste ab April 2021 von einem deutlich erweiterten Leistungsumfang gegenüber dem bisherigen Angebot. Wesentlicher Bestandteil ist die inkludierte Nutzung des gesamten ÖPNV mit freier Fahrt in allen Bussen und Bahnen im Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) während der Aufenthaltsdauer der Gäste. Dieses umfasst die Landkreise Bodensee, Ravensburg und Lindau. Zusätzlich erhalten die Karteninhaber zahlreiche Vorteile bei Museen, Freizeitattraktionen, Schifffahrtsbetrieben und weiteren Einrichtungen.

Bis 31.03.2021 gilt noch der Leistungsumfang der Überlinger Gästekarte. Hier finden Sie alle Leistungen der Überlinger Gästekarte zusammengefasst.

Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Am 01. Januar 2017 trat die Neufassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung in Kraft. Das Bettengeld wurde dabei um 0,15 Euro erhöht auf 0,35 Euro im Kurbezirk I und auf 0,30 Euro im Kurbezirk II. Der Hebesatz für den umsatzbezogenen Fremdenverkehrsbeitrag blieb bei 8,5%.

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