DAV Bikepark Überlingen

Im Überlinger Bikepark laden drei Trails verschiedener Schwierigkeitsstufen Anfänger, Geübte und Profis ein, an der frischen Luft sportlich aktiv zu sein.

Ob geübte Bike oder begeisterter Anfänger - auf den drei im Frühjahr 2025 eröffneten Trails im Überlinger Burgbergwald findet jeder eine Strecke, die seinen Anforderungen entspricht: Während die schwarze Strecke mit großen, nicht umfahrbaren Sprüngen den erfahrenden Bikern vorbehalten ist, bietet die blaue Strecke mit umfahrbaren Sprüngen auch Anfängern die Möglichkeit, erste Erfahrungen auf dem Bike zu sammeln. Die rote Strecke eignet sich ideal für Biker mit Vorkenntnissen, jedoch können die Sprünge auf dieser Strecke umfahren werden.

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    pinIm Wald zwischen B31, B31 neu und Lippertsreuter Straße
    88662 Überlingen

    Stadtnah Biken

    inmitten der Natur

    In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Überlingen hat die Überlinger Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) einen stadtnahen Bikepark für Anfänger, Geübte und Profis geschaffen. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf den Schutz der Natur und den Erhalt der Artenvielfalt gerichtet.

    Sicherheitshinweise & Nutzungsregeln

    DAV Bikepark Überlingen

    • Die Benutzung des Trails erfolgt auf eigene Gefahr.

    • Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht. Weitere Protektoren und Handschuhe werden dringend empfohlen.

    • Das Fahrrad muss den sportlichen Ansprüchen der Anlage entsprechen. Das Befahren der Anlage mit zulassungspflichtigen motorisierten Fahrzeugen ist verboten.

    • Vor dem sportlichen Befahren muss sich ein Eindruck über den Schwierigkeitsgrad der gewählten Strecke verschafft werden.

    • Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Vorausfahrende haben Vorfahrt und dürfen nicht genötigt werden. An unübersichtlichen Stellen und Wanderwegkreuzungen ist langsam zu fahren.

    • Die Strecken dürfen nur vom Starthügel aus befahren werden. Quereinstiege und das Abkürzen der Strecken sind verboten. Es darf ausschließlich auf ausgewiesenen Strecken gefahren werden.

    • Das Halten auf der Strecke und das Fahren in die falsche Richtung sind verboten.

    • Im Falle eines Sturzes ist die Unfallstelle sofort zu räumen. Nie hinter einem Hügel stehen bleiben!

    • Beschädigungen und Verletzungsrisiken durch Mängel an der Anlage sind umgehend zu beheben oder bei der Stadtverwaltung zu melden (Tel. 07551-99-1350).

    • Die Anlage ist sauber zu halten. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

    • Das Fahren unter Einwirkung von Alkohol und anderen Drogen ist verboten.

    • Auf Wanderer und Erholungssuchende ist stets Rücksicht zu nehmen.

    • Streckenschilder sind zu beachten.

    • Für Personenschäden haftet die Stadt Überlingen, der Spital- und Spendfonds Überlingen und die Sektion Überlingen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden haftet die Stadt Überlingen, der Spital- und Spendfonds und die Sektion Überlingen des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

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